09.10.2013
Bei der Ermittlung der rentenversicherungsrelevanten wöchentlichen Pflegezeit kann auch das Pflegetagebuch maßgeblich sein, urteilte das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in seinem Urteil vom 26.09.2013.
Im konkreten Fall hatte der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) den Hilfebedarf nur anhand zeitlicher Pauschalen für einzelne Pflegeleistungen abgeschätzt und die Angaben zum Pflegeaufwand im Pflegetagebuch nicht hinreichend berücksichtigt. Die Rentenversicherung lehnte daraufhin den Antrag mit der Begründung ab, die Klägerin habe die für einen gesetzlichen Rentenversicherungsanspruch notwendige wöchentliche Pflegezeit von mindestens 14 Stunden nicht erreicht.
Dem widersprach das LSG mit dem Hinweis darauf, dass bei der Angehörigenpflege der jeweilige individuelle Hilfebedarf ermittelt werden müsse und gelte. Mit ihrem Pflegetagebuch habe die Klägerin schlüssig und glaubhaft nachweisen können, dass ein wöchentlicher Pflegebedarf von mehr als 14 Stunden vorlag, so dass die Voraussetzungen für eine Rentenversicherungspflicht erfüllt seien.
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