15.01.2023
Wer sich in einer sozialrechtlichen Angelegenheit von einem medizinischen Sachverständigen begutachten lassen muss, kann zur Untersuchung grundsätzlich eine Vertrauensperson hinzuziehen. Das sieht ein Beschluss des Bundessozialgerichts vom 27.10.2022 vor.
Grundsätzlich dürfe eine Person, die sich in einer sozialrechtlichen Angelegenheit von einem medizinischen Sachverständigen begutachten lassen muss, eine Vertrauensperson hinzuziehen.
Nur wenn zu befürchten stünde, dass die Anwesenheit einer Vertrauensperson im Einzelfall „eine geordnete, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung erschwert oder verhindert", könne ein Gericht deren Ausschluss anordnen.
Bundessozialgericht, Beschluss vom 27.10.2022
Quelle, Zugriff: 14.01.2023
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