22.03.2024
Zum 01.01.2024 ist ein neuer Anspruch auf Kinderkrankengeld für Eltern geschaffen worden, die während einer stationären Behandlung ihres (auch erwachsenen) Kindesmit Behinderung im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung mitaufgenommen werden müssen. Nach § 45 Abs. 1a SGB V besteht der Anspruch für die gesamte Dauer der Mitaufnahme.
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