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22.03.2024

Kinderkrankengeld für die Dauer der Begleitung im Krankenhaus Eltern erhalten Kinderkrankengeld für die Dauer der medizinisch notwendigen Begleitung ihres Kindes im Krankenhaus

Zum 01.01.2024 ist ein neuer Anspruch auf Kinderkrankengeld für Eltern geschaffen worden, die während einer stationären Behandlung ihres (auch erwachsenen) Kindesmit Behinderung im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung mitaufgenommen werden müssen. Nach § 45 Abs. 1a SGB V besteht der Anspruch für die gesamte Dauer der Mitaufnahme.

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für Familien mit chronisch kranken, behinderten und/oder pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen e.V.