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10.03.2020

Krankentransport-Richtlinie geändert G-BA passt die Richtlinie an

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen der Krankentransport-Richtlinie an gesetzliche Änderungen beschlossen.

Die aktualisierte Krankentransport-Richtlinie bringt Änderungen zum Genehmigungsverfahren für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen. Unter anderem wird die Genehmigung von Krankenfahrten für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Personen vereinfacht:

Nun dürfen auch Krankenhäuser Krankenbeförderungsleistungen verordnen und Krankenfahrten für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Personen gelten als genehmigt.

Zur Pressemitteilung des G-BA

 

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