10.03.2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen der Krankentransport-Richtlinie an gesetzliche Änderungen beschlossen.
Die aktualisierte Krankentransport-Richtlinie bringt Änderungen zum Genehmigungsverfahren für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen. Unter anderem wird die Genehmigung von Krankenfahrten für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Personen vereinfacht:
Nun dürfen auch Krankenhäuser Krankenbeförderungsleistungen verordnen und Krankenfahrten für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Personen gelten als genehmigt.
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