06.09.2019
Am 01.01.2020 wird es durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bei den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu einem grundlegenden Systemwechsel kommen. Das bislang in diesen Wohnformen erbrachte „Gesamtpaket" wird aufgeschnürt und die existenzsichernden Leistungen werden von den Leistungen der Eingliederungshilfe getrennt. Das neue Merkblatt des bvkm erläutert die wichtigsten Änderungen, gibt Tipps und zeigt anhand einer Checkliste, was nun zu tun ist.
Das Markblatt steht zum Download auf der Seite des bvkm oder hier (pdf 91 KB) zur Verfügung.
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