12.07.2019
Wer die Pflege eines oder einer Angehörigen übernimmt, hat gerade zu Beginn viele Fragen. Um diese zu beantworten und Unterstützung zu bieten, hat die DGUV den Wegweiser: „Zu Hause pflegen - so kann es gelingen" herausgegeben (Stand: Dezember 2018).
Die Broschüre soll einen ausführlichen Überblick über Handlungsmöglichkeiten, Hilfen und den Schutz der Unfallversicherung für Pflegepersonen geben.
Im Mittelpunkt des 60-seitigen Wegweisers steht laut DGUV die Frage, wie Angehörige die Pflege so organisieren können, dass sie selbst dabei gesund bleiben. Ein Schlüssel dazu sei die Selbstsorge.
So sollten Menschen, die pflegen, regelmäßig Zeit für sich selbst einplanen, dem Hobby nachgehen, oder auch die Freundschaften pflegen.
Unterstützung ist laut DGUV immens wichtig. Kranken-, Pflegekassen und andere Organisationen böten zum Beispiel Pflegekurse an. Die Kosten würden in der Regel von den Pflegekassen übernommen.
Eine individuelle Pflegeberatung könne helfen, den Alltag zu gestalten und ein Netzwerk aus Hilfsdiensten aufzubauen. In Städten und Gemeinden sowie bei Kranken- und Pflegekassen gebe es Pflegestützpunkte, die weiterhelfen.
Darüber hinaus weist die DGUV auf konkrete Gesundheitsgefahren hin, mit denen pflegende Angehörige sich auseinandersetzen sollten. Ein Beispiel seien Rücken- oder Gelenkschmerzen, die durch häufiges oder falsches Heben hervorgerufen werden könnten.
Der Wegweiser enthält deshalb auch Tipps zum Thema Rückengesundheit. Außerdem gibt es Infos zu Hilfsmitteln, die den Pflegealltag erleichtern können. Weiterhin enthält die Broschüre auch Hinweise und Ansprechpartner für eventuell notwendige Umbauten im Wohnbereich.
Das Papier informiert über weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung; Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz werden vorgestellt.
Wichtige Kontaktdaten und Internetadressen führen zu Ansprechpartnern, die bei weiteren Fragen beratend zur Seite stehen. Es erläutert zudem ausführlich den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Quelle: ÄrzteZeitung online, 12.03.2019
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