06.04.2019
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. - bvkm - hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert.
Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2018. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke. Das Steuermerkblatt 2018/2019 enthält wie immer Hinweise zu steuerlich absetzbaren Fahrt- und Krankheitskosten. Auch wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen behindertengerechte Umbaumaßnahmen bei der Steuer berücksichtigt werden können.
Aktuelle Informationen gibt es darüber hinaus zum Kindergeld. Dieses wird zum 1. Juli 2019 um jeweils 10 Euro pro Kind steigen. Der Kinderfreibetrag wurde bereits zum 1. Januar 2019 auf 2.490 Euro – bzw. bei zusammenveranlagten Eltern auf 4.980 Euro – erhöht.
Gestiegen auf nunmehr 9.168 Euro ist ferner der Grundfreibetrag, der für den Kindergeldanspruch von Eltern, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben, von Bedeutung ist.
Das Merkblatt steht im Internet als Download zur Verfügung. Es kann auch in gedruckter Form bestellt werden über versand@bvkm.de oder über die Homepage www.bvkm.de/verlag.
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