Logo Kinder Pflege Netzwerk

09.01.2017

zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen jetzt Entlastungsbetrag Eine zusätzliche Versicherten-freundliche Regelung im PSG III

Seit dem 01.01.2017 gelten neue Regelungen in der Pflegeversicherung - wir berichteten. Noch kurz vor Jahresende verabschiedete der Bundesrat das sogenannte PSG III (Drittes Pflegestärkungsgesetz) und legte noch ein kleines zusätzliches Weihnachtsgeschenk für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Gabentisch: dem § 144 SGB XI wurde u.a. ein dritter Absatz angefügt, der es in sich hat:

Mit diesem Absatz erhalten alle Versicherten das Recht, Beträge für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die sie vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 trotz Anspruchsberechtigung nicht genutzt haben, noch bis zum 31.12.2018 in Anspruch zu nehmen (s. BGBl. I Nr. 65 vom 28.12.2016, S. 3203). Auch eine nachträgliche Erstattung bis zum 31.12.2018 ist möglich, wenn Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 genutzt, aber noch nicht abgerechnet worden sind.

Der Antrag auf Kostenerstattung muss bis 31.12.2018 bei der Pflegekasse eingegangen sein. „Dem Antrag sind entsprechende Belege über entstandene Eigenbelastungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der bezogenen Leistungen beizufügen." heißt es im Gesetz.

Bis Ende des Jahres 2016 waren die Pflegekassen dazu verpflichtet, ihre anspruchsberechtigten Versicherten über die Änderungen in der Pflegeversicherung zu informieren. Diese wichtige Information zur Ausnahmeregelung im Bezug auf die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen könnte aufgrund der knappen Zeit zwischen Verabschiedung des Gesetzes und Inkrafttreten der Regelung im Informationsschreiben der Pflegekasse unerwähnt geblieben sein.

Wer nicht weiß, wie viel Betreuungs- und Entlastungsleistungen er/sie in den Jahren 2015 und 2016 in Anspruch genommen und/oder abgerechnet hat, sollte bei der Pflegekasse nachfragen, wie hoch der Betrag ist. Es versteht sich wohl von selbst, dass eine schriftliche Auskunft verbindlicher ist als eine (fern)mündliche. ????

Ritterstr. 4
12207 Berlin
+49 30 76766452
ed.krewztenegelfprednik@ofni

Kinder Pflege Netzwerk
für Familien mit chronisch kranken, behinderten und/oder pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen e.V.