Zum Erwerb oder zum Erhalt der Gehfähigkeit muss die Krankenkasse ein Therapierad bezahlen
Ein Behindertendreirad kann bei der Physiotherapie eine wertvolle Ergänzung darstellen, um die Gehfähigkeit zu bahnen oder zu erhalten.
Im Falle einer erwachsenen gehbehinderten Frau verpflichtete das Landessozialgericht Darmstadt die Kasse zur Kostenübernahme für die Ersatzbeschaffung eines Therapierades um dem Verlust der Gehfähigkeit vorzubeugen.