Im Zuge der Pflegereform 2008 werden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2010 erneut angehoben.
So wird das Pflegegeld in Stufe I von monatlich 215 Euro auf 225 Euro angehoben, in Stufe II von monatlich 420 Euro auf 430 Euro und in Stufe III von monatlich 675 Euro auf 685 Euro.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen der Kurzzeitpflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.510 Euro (davor 1.470 Euro) im Kalenderjahr. Das gleiche gilt für die Verhinderungspflege.
Bei der vollstationären Pflege steigt der Betrag von monatlich 1.470 Euro auf 1.510 Euro in Stufe III und in Härtefällen von monatlich 1.750 Euro auf 1.825 Euro.
Es erhöhen sich auch die ambulanten Pflegesachleistungen ebenso wie die teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Pflegestufe I von bis zu 420 Euro monatlich auf bis zu 440 Euro. In Pflegestufe II von bis zu 980 Euro monatlich erhöhen sie sich auf bis zu 1.040 Euro und in Pflegestufe III von bis zu 1.470 Euro monatlich auf bis zu 1.510 Euro.