Pflegeversicherung ab sofort voll steuerlich absetzbar
Durch das verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz können Versicherte ihre Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzen.
Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur stark eingeschränkt steuerlich abziehbar. Mit dem so genannten Bürgerentlastungsgesetz hat die Bundesregierung die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen deutlich erweitert:
Erstmals können Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.
Das Gesetz ist bereits am 23. Juli 2009 in Kraft getreten.
Weiterreichende Informationen unter: http://www.bundesregierung.de/nn_1274/Content/DE/Artikel/2009/02/2009-02-18-absetzbarkeit-Krankenkassenbeitr_C3_A4ge-verbessert.html