Begriffserklärung im Zusammenhang mit den hier aufgeführten Einrichtungen: Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, zusätzliche Betreuungsleistungen, Eingliederungshilfe
Die beim Kinderpflegekompass aufgeführten Einrichtungen sind nach den hier vorgestellten Grundlagen zusammengestellt:
Ich spreche hier von pflegebedürftigen Kindern. Das sind Kinder, bei denen die Pflegebedürftigkeit durch Festsetzung einer Pflegestufe (I, II oder III) durch den Medizinischen Dienst festgestellt worden ist.
Diese Kinder werden dauerhaft zu Hause von ihren Eltern (es können auch andere Angehörige gemeint sein) gepflegt.
Für die Eltern, die die Pflege zu Hause kurzzeitig nicht leisten können, bestehen verschiedene Möglichkeiten der Entlastung: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen und Eingliederungshilfe. Das hier sind die offiziellen Bezeichnungen aus dem Sozialgesetzbuch.
Die Anbieter solcher Betreuungsleistungen benutzen teilweise andere Bezeichnungen für ihre Angebote: Entlastungspflege, Urlaubspflege, Kurzzeitwohnen, familienentlastende Dienste uvm. Lassen Sie sich von den verschiedenen Bezeichnungen nicht verwirren. Fragen Sie in Zweifelsfällen den jeweiligen Träger noch einmal explizit nach den möglichen Finanzierungsformen.